Allgemeine Geschäftsbedingungen Kunden

  1. Allgemeines

Für sämtliche Leistungen (Betreuung des Kunden, Konzeption, Organisation und Planung von Veranstaltungen und der Vermittlung von Leistungen Dritter) zwischen dem Kunden und TOP|S, vertreten durch Sabine Späth, Trompeterstraße 11, 77876 Kappelrodeck (nachfolgend Agentur genannt) gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unten ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.

  1. Vertragsabschluss

Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Event-Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen (komplette Leistungsumfang) sowie Vergütung festgehalten werden. Die Angebote der Agentur sind freibleibend.

  1. Event-Leistungsumfang

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.

3.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Agentur dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Die Agentur ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.

3.3. Soweit die Agentur Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern & Co.

3.4. Der Auftraggeber ist für Genehmigungen, die für die Veranstaltung notwendig sind, selbst verantwortlich. Dies gilt auch für die für eine Anmeldung und Bezahlung von anfallenden GEMA (Musikrechte) Gebühren.

  1. Event-Leistung und Honorar

4.1. Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.

4.2. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in Höhe von 50% zu verlangen.

4.3. Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich.

  1. Präsentation

Erhält die Agentur nach der Teilnahme an einer Präsentation keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere deren Inhalt im Eigentum der Agentur. Gleiches gilt für jegliche Nutzungsrechte. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen.

  1. Eigentumsrecht und Urheberschutz

6.1. Alle Leistungen der Agentur (z.B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.

6.2. Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

6.3. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

  1. Kündigung

7.1. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Agentur jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. schon erbrachter Vorleistungen nachfolgender Staffelung:

Ab Vertragsabschluss: 20 % des vereinbarten Honorars
Bis 40 Tage vor der Veranstaltung: 40 % des vereinbarten Honorars
Bis 21 Tage vor der Veranstaltung: 60 % des vereinbarten Honorars
Bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 80 % des vereinbarten Honorars
Bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 100 % des vereinbarten Honorars

7.2. Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht der Agentur insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Kunden nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird.

7.3. Ferner, wenn trotz Aufforderung Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht gezahlt werden.

  1. Haftung

8.1. Die Agentur verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.

8.2. Die Haftung von der Agentur richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche – auch Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die Agentur, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

8.3. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.

8.4 Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleiben von jeglicher Haftungseinschränkung unberührt.

8.5. Soweit der Agentur im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die Agentur derartige Ersatzansprüche auch an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen die Agentur keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.

8.6. Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen.

  1. Zahlung

9.1. Rechnungen der Agentur sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als vereinbart.

9.2. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

  1. Gewährleistung und Schadensersatz

10.1. Der Kunde hat Reklamationen unverzüglich [innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die Agentur] schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.

10.2. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.

  1. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Agentur und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

  1. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird Achern vereinbart.

  1. Nebenabreden / Schriftform

13.1. Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

13.2. Sollte eine oder mehrere in diesem Vertrag getroffene Vereinbarung rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

13.3. Ansprüche und sonstige Ansprüche aus diesem Vertrag können von dem Kunden nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Agentur abgetreten werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.

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Buchungsbestimmungen für Models

zwischen

Internationale Modenschau Agentur Top|S

Sabine Späth

Trompeterstr. 11

77876 Kappelrodeck – im folgenden „Top|S“ –

und

dem gebuchten Model – im folgenden „Model“- 

  • 1 Allgemeines
  1. TOP|S ist ein auf Veranstaltungsorganisationen diverser Art spezialisiertes Unternehmen. Schwerpunkt sind Modenschauen, Fotoaufnahmen, Promotionsaktionen, und TV. Das Model steht TOP|S für die Erstellung von Modenschauauftritten, Promotionsaktionen und Werbeaufnahmen in Form von Bild und/oder Filmaufnahmen zur Verfügung.
  2. Der einzelne Leistungsumfang wird auf Grundlage dieser Buchungsbestimmung im Einzelfall rechtzeitig zwischen dem Model und TOP|S in Textform abgestimmt („Buchung“). Eine Buchung kommt verbindlich zustanden, wenn beide Parteien in Textform zugestimmt haben.
  3. Anhand dieser Buchungsbestimmung regeln das Model und TOP|S zudem die Nutzung aller anlässlich der bei den vertragsgegenständlichen Veranstaltungen angefertigten Foto- und Videoaufnahmen (im Folgenden: „Aufnahmen“), auf welchen das Model zu sehen ist, zugunsten von TOP|S gegen Zahlung der in Punkt 4 vereinbarten Vergütung.
  • 2 Einverständniserklärung und Rechteeinräumung
  1. Das Model erklärt sich damit einverstanden, dass die angefertigten Aufnahmen in unveränderter oder veränderter Form durch TOP|S, ohne jede Beschränkung des räumlichen, zeitlichen oder inhaltlichen Verwendungsbereiches und für alle in Betracht kommenden Nutzungszwecke einschließlich unbekannter Nutzungsarten, vervielfältigt, ausgestellt und öffentlich wiedergegeben werden können. Dies schließt insbesondere die Nutzung für gewerbliche Zwecke ein.
  2. Das Model räumt dem Produzenten das ausschließliche Nutzungsrecht an den angefertigten Aufnahmen ein. Dies umfasst auch die Bearbeitung, das Retuschieren sowie Verwendung der Bildnisse für Montagen.
  3. Die Einverständniserklärung (Nr. 1) und die Rechteeinräumung (Nr. 2) umfassen insbesondere eine Verwertung in den nachfolgend bezeichneten Medien:

3.1 die Online-Rechte, also das Recht, die Aufnahmen im Internet zu verwenden bzw. diese über das Internet zu übertragen, gleichgültig, ob mittels drahtgebundener oder drahtloser Netze, insbesondere zur Verwendung auf Internetseiten, für Video-on-Demand, E-Books, Videos oder Bildkollagen als Download oder Streaming sowie als Bestandteil von Applikationen für mobile und stationäre Endgeräte, insbesondere Mobiltelefone, Tablets, Fernseher, Computer und sonstige internetfähige Endgeräte, zur kostenlosen oder kostenpflichtigen Verbreitung (einschließlich der Vermietung),

3.2 das Recht, die Aufnahmen im Rahmen von Druckerzeugnissen, insbesondere  Zeitungen, Büchern, Flyern, Anzeigen, Kataloge, Plakate zu verwenden und zwar sowohl im Rahmen der Bewerbung von Produkten, Dienstleistungen und Unternehmen als auch als eigenes Werk oder Werkbestandteil

3.3 Die TV-Rechte (terrestrisches Fernsehen, Kabel-TV, Satelliten-TV, IP-TV, Mobil-TV, etc.), also das Recht, die Aufnahmen im Rahmen von TV-Sendungen zu verwenden und solche Sendungen auch über andere Medien z.B. über das Internet zu verwerten, einschließlich etwaige Miet-, Pay-TV oder Video-on-Demand Auswertungen.

4. Das Model verzichtet bei jeder vertragsgemäßen Nutzung durch TOP|S auf das Recht der Nennung des eigenen Namens. TOP|S ist jedoch berechtigt, den Namen des Models unter Berücksichtigung der Interessen des Models zu nennen.

5. Die im Rahmen dieser Buchungsbestimmung übertragenen Rechte bezüglich der Aufnahmen können ohne Zustimmung des Models auf Dritte zur einfachen oder exklusiven Auswertung übertragen werden.

6. Ausgenommen von der ausschließlichen Rechteeinräumung zugunsten von TOP|S (Nr.2), ist die private, nicht gewerbliche Nutzung der Materialien durch das Model. Das Model ist insbesondere nicht berechtigt, das Material zu Zwecken der Eigenwerbung (Photo Book, Set Book usw.), zur Selbstdarstellung zu verwenden. Nicht gestattet – auch nicht zu privaten Zwecken – ist jedoch jegliches Vervielfältigen und/oder öffentlich Zugänglichmachen im Internet (davon ist insbesondere auch umfasst z.B. das Versenden über Messenger wie „Whatsapp“, Posten in sozialen Netzwerken wie z.B. „facebook“ und Versenden per E-Mail) ohne vorherige, ausdrückliche Zustimmung von TOP|S in Textform.

7. Mit Zahlung, der in Punkt 4 geregelten Vergütung, sind sämtliche Ansprüche abgegolten, die dem gebuchten Model wegen der Anfertigung, Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung oder öffentlichen Wiedergabe der Bildnisse gegenüber TOP|S oder Dritten, die mit deren Einverständnis handeln, zustehen. Dem Model ist bekannt, dass durch die Buchungsbestätigung kein Arbeitsverhältnis begründet wird.

8. Die im Zusammenhang mit den Shoots angefertigten Aufnahmen (Negative, Diapositive und/oder Dateien) werden Eigentum von TOP|S.

9. Das Model versichert, dass eine Bindung hinsichtlich der Rechte, die Gegenstand dieser Buchungsbestimmung sind, mit Dritten nicht besteht.

  • 3 Pflichten des Models
  1. Das Model ist zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet.
  2. Soweit im Einzelfall nichts Anderweitiges vereinbart wird, stellt der zwischen TOP|S und dem Model vereinbarte Leistungserbringung bei einer Veranstaltung (Modenschau oder Shoot) ein absolutes Fixgeschäft dar. Das Model ist verpflichtet, pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt am Leistungsort zu erscheinen und Sorge dafür zu tragen, rechtzeitig anzureisen. Eine Leistungserbringung ist nur zu dem vereinbarten Zeitpunkt möglich.
  • 4 Vergütung
  1. Das Model erhält für jede Buchung ein Pauschalhonorar, dass im jeweiligen Einzelfall zwischen den Parteien vereinbart wird. Jedes Honorar versteht sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Falls das Model Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG ist, erfolgt die Rechnungsstellung netto ohne Umsatzsteuer.
  2. Fahrtkosten werden nur dann erstattet, wenn dies zwischen den Parteien vor Beginn einer Veranstaltung ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  3. Die Vergütung ist innerhalb von vier (4) Wochen nach Beendigung der jeweiligen Buchung zur Zahlung fällig, nicht jedoch vor Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung bei TOP|S.
  4. Für die Zahlung von Steuern und Sozialabgaben ist das Model selbst verantwortlich.
  5. Mit Zahlung der vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Models anlässlich der vereinbarten Tätigkeit, Einverständniserklärungen, Rechteeinräumungen und Verzichte auf Namensnennungen vollständig abgegolten.
  • 5 Laufzeit
  1. Diese Buchungsbestimmung tritt mit Vertragsschluss in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit.
  2. Die Einräumung von Rechten (Punkt 2) erfolgen ohne zeitliche Beschränkung. Gleiches gilt für die Geheimhaltungsverpflichtung in Punkt 6 Nr. 1.
  • 6 Geheimhaltung
  1. Das Model verpflichtet sich, über alle ihm während der Tätigkeit für TOP|S bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie alle ihm bekannt gewordenen sonstigen geschäftlichen Tatsachen und Vorgänge von TOP|S Stillschweigen zu bewahren. Insbesondere ist es dem Model untersagt, Telefonnummern (Festnetz oder mobil), E-Mailadressen, Postadressen oder sonstige personenbezogenen Daten von anderen bei TOP|S unter Vertrag stehenden Models an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen.
  2. Der Direktkontakt zum Kunden ist dem Model untersagt.
  3. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung in Nr. 1 und 2 verpflichtet sich das Model, an TOP|S eine angemessene Vertragsstrafe zu bezahlen, die von TOP|S im Einzelfall nach billigem Ermessen festgesetzt wird und auf Antrag des Models durch das zuständige Gericht auf Angemessenheit überprüft werden kann.
  • 7 Schlussbestimmungen
  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Buchungsbestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Einigung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Buchungsbestimmung im Übrigen unberührt.
  2. Änderungen oder Ergänzungen dieser Buchungsbestimmung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  3. Für diese Buchungsbestimmung und jede einzelne Buchung gilt unabhängig vom Aufnahmeort ausschließlich deutsches Recht.

Stand 01.01.2019 – AGB zum ausdrucken (PDF)